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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Ich vermittle die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen usw.. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Abschluss eines vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, usw.) eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision an mich zu zahlen.

 

Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt. zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller – sofern nichts anderen vereinbart ist – eine Provision in Höhe von 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt. an mich zu zahlen. Durch die Neufassung des WoVermG wird üblicherweise der Vermieter der Auftraggeber sein.
 

2. Meine Angebote und Angaben erfolgen freibleibend und nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Meine Angebote sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne meine Zustimmung nicht weitergegeben werden.
 

3. Ist dem Interessenten ein von mir benanntes Objekt bereits bekannt, so hat der Interessent mir dies unverzüglich mitzuteilen, unter Angabe der Quelle der Vorkenntnis. Anderenfalls gilt eine von mir schriftlich oder mündlich angebotene Gelegenheit zum Vertragsabschluss als ursächlich.
 

4. Der im Angebotsschreiben genannte Preis für ein Objekt (Mietzins, Kaufpreis, usw.) ist nur ein Richtwert, daher absolut freibleibend. Der Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die vertragschließenden Parteien einen höheren oder niedrigeren Preis für das Objekt vereinbaren, der von dem von mir angegebenen Preis abweicht. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Preis.


 

5. Eine Provision ist auch dann vom Auftraggeber an mich zu zahlen, wenn nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder wirtschaftlich verbundene Person den wirksamen Vertrag abschließt.
 

6. Eine Provisionspflicht des Auftraggebers entsteht auch, wenn zwischen den Beteiligten mit der von mir entfalteten Tätigkeit in der Folgezeit wirtschaftlich gleichwertige Verträge abgeschlossen werden. Die Provisionspflicht wird auch nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.
 

7. Im Falle eines Verstoßes seitens des Auftraggebers oder seitens eines von mir informierten Interessenten ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Provision in der vereinbarten Höhe verpflichtet, die bei vertragskonformem Verhalten des Auftraggebers oder des Interessenten durch den Nachweis/Vermittlung des Objektes erzielt worden wäre.
 

8. Mein Honorar wird unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen Genehmigungen bei Vertragsabschluss fällig. Der Honoraranspruch ist von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mir eine Abschrift des durch mich vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages nach Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen.
 

9. Falls der Auftraggeber seine Verkaufs-/Vermietungsabsicht während der Vertragslaufzeit aufgibt, hat er einen Aufwendungsersatz, wenn im Maklervertrag nicht anders vereinbart ist, hinsichtlich einer Pauschale in Höhe von 20 % des gesamten Maklerhonorars an mich zu zahlen mit dem Hinweis, dass der Auftraggeber berechtigt ist, nachzuweisen dass die tatsächlichen Kosten geringer waren.
 

10. Bei einer Beauftragung zur inhaltlichen Ausfertigung eines Mietvertrages, ob für Miet- oder Gewerberäume, wird meinerseits keine Haftung übernommen. Meine Haftung ist im Übrigen auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, sofern der Auftraggeber durch mein Verhalten keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
 

11. Die von mir erstellten Fotos, Grafiken, Pläne, Skizzen usw. sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne meine schriftliche Zustimmung nicht verwendet werden.
 

12. Die von mir erstellte Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers/Vermieters erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen. 
 

13. Gerichtsstandvereinbarung
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz meines Unternehmens.

Meike Küppers

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